Unterrichtsbestimmungen

Die Unterrichtsbestimmungen müssen bei der Anmeldung Ihres Kindes akzepiert und eingehalten werden.

  • Die Musikschule führt den Unterricht in voller Verantwortlichkeit für fachgemäße und regelmäßige Unterweisung durch. Die Eltern bzw. deren gesetzlichen Vertreter sorgen für einen regelmäßigen, pünktlichen Unterrichtsbesuch ihres Kindes und für die gewissenhafte, den Übungsanweisungen entsprechende Vorbereitung der gestellten Aufgaben.
  • Der/die SchülerIn erhält wöchentlich eine Lektion und muss die für das jeweilige Instrument vorgesehenen Ergänzungsfächer besuchen. Die Ergänzungsfächer sind Bestandteil der Ausbildung.
  • Das Schulgeld wird mit SEPA-Lastschrift am 05.09. , am 05.11., am 05.01, am 05.3. und am 05.05 für jeweils 2 Monate fällig. Wenn keine SEPA-Lastschrift möglich ist, wird der halbe Jahresschulbeitrag am 05.09. für das erste Semester (September bis Jänner) und am 05.02. für das zweite Semester (Februar bis Juni) fällig.
  • Je Schuljahr und Hauptfach werden mindestens 33 Unterrichtseinheiten abgehalten. Sollte dies aus schwerwiegenden Gründen nicht möglich sein, wird eine Kompensation über die Schulgeldabrechnung durchgeführt. In Ausnahmefällen wie Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien,... kann der Unterricht auch digital erfolgen.
  • Die Aufnahme eines/einer SchülerIn kann jederzeit, nach Maßgabe freier Plätze, erfolgen. Der Austritt ist, abgesehen von begründeten Fällen (Krankheit, Übersiedlung ...), nur am Ende des Schuljahres möglich. Ein Fernbleiben vom Unterricht entbindet nicht die Verpflichtung zur Schulgeldzahlung.
  • Das Schuljahr, bzw. die Ferienordnung richtet sich nach den NÖ Pflichtschulen.
  • Der Unterrichtsvertrag gilt für ein Schuljahr.
  • In Disziplinarfällen bzw. bei völliger Nichteignung eines Schülers/einer Schülerin kann dieses Übereinkommen nach Rücksprache mit den Eltern oder deren Stellvertretern durch die Schulleitung vorzeitig aufgehoben werden.
  • Die SchülerInnen sind zur Teilnahme an Schulaufführungen verpflichtet. Während dieser und den dazugehörigen Proben haften Eltern für ihre Kinder, sofern sie nicht im Proben- bzw. Aufführungsablauf mit Ihren LehrerInnen beschäftigt sind.
  • Der Schüler /Erziehungsberechtigte erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos, Video-und Tonaufnahmen des Schülers in Medien veröffentlicht werden dürfen.
  • Mit der Anmeldung stimme ich einer Verwendung folgender Daten bzw. als gesetzliche(r) Vertreter(in) des/der Schülers(in) einer Verwendung seiner/ihrer Daten durch das Land Niederösterreich und der Förderstelle für NÖ Musikschulwesen gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 165/1999, in der jeweils geltenden Fassung, zur Vertragserfüllung ausdrücklich zu: Nachname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Wohnadresse (Straße, Postleitzahl, Ort), unterrichtete(s) Fach/Fächer, Unterrichtsform, Unterrichtsdauer, unterrichtende Lehrkraft, Ausbildungsstufe, Lernjahr. Weiters werden Name und Geburtsdatum bei nicht volljährigen Schüler/innen an das zuständige Versicherungsinstitut (Unfallversicherung im Rahmen des Unterrichts) weitergeleitet. Darüber hinaus werden beim Besuch des Ergänzungsfaches STADTMUSIK die Daten an den NÖ-Blasmusikverband übermittelt.

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